Klang und Entspannung – eine Fortbildung für Tageseltern und Tageskinder mit allen Sinnen
- 13.06.2023
- 09:00 -11:00 Uhr
Für den Erhalt Ihrer Pflegeerlaubnis, ist es ab 2022 notwendig pro Jahr 20 Unterrichtseinheiten (UE) an Fortbildungen nachzuweisen. Innerhalb von 5 Jahren müssen davon insgesamt 20 Unterrichtseinheiten zu dem Themenfeld “Kindeswohl, Kinderschutz, Kinderrechte” absolviert werden.
Auch in diesem Jahr ist es uns wieder gelungen ein vielfältiges und sicherlich spannendes Fortbildungsprogramm für den gesamten Ortenaukreis zusammenzustellen. Es warten im ersten Halbjahr 2023 viele verschiedene Fortbildungen auf Sie!
Aktuell sind bereits viele unserer Angebote für das erste Halbjahr 2023 ausgebucht. Sie können uns gerne noch weiterhin Ihre Anmeldungen zukommen lassen. Mit etwas Glück ergattern Sie einen der letzten Plätze. Andernfalls notieren wir Sie auf unserer Warteliste. Sie erhalten eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail. Hier teilen wir Ihnen auch mit, ob es mit einem Platz beim gewünschten Angebot geklappt hat.
Gerne dürfen Sie aber auch außerhalb dieses Angebots noch weitere Fortbildungen besuchen. Auch andere Träger bieten im Bereich Erziehung, Bildung & Pädagogik immer wieder spannende Vorträge oder Seminare an. Zusätzlich informieren wir Sie gerne per Rundmail über weitere interessante Angebote.
Wenn Sie außerhalb unseres Angebots ein Seminar besuchen wollen, nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt auf, damit wir abklären können, ob wir das von Ihnen gewünschte Angebot anerkennen können.
Ja. Für die Teilnahme an den Erste-Hilfe-Notfall Kursen am Kind rechnen wir Ihnen gerne 9UE an. Diese UE zählen auch zum Themenkomplex „Kindeswohl, Kinderschutz, Kinderrechte“. Eine Übersicht der Veranstalter von Erste-Hilfe-Notfallkursen am Kind finden Sie in unserem Fortbildungsprogramm.
Das ist leider nicht möglich. Wir nehmen Ihre Fortbildungsanmeldungen jedoch gerne schriftlich oder per E-Mail mit beigefügtem Anmeldeformular entgegen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für eine Anmeldung an den jeweils ausrichtenden Träger der Kindertagespflege wenden müssen.
Nach erfolgter Anmeldung bekommen Sie von uns i.d.R. eine Bestätigung per E- Mail, bei welchen Fortbildungen Sie einen Platz erhalten haben.
Bitte beachten Sie: Die Diakonie Achern versendet keine Bestätigungen über den Eingang der Anmeldungen. Wenn Sie hier keine Rückmeldung erhalten, sind Sie für das jeweilige Angebot verbindlich angemeldet. Andernfalls erhalten Sie eine Absage oder werden über die Aufnahme auf der Warteliste informiert.
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Träger der Kindertagespflege.
Wir freuen uns sehr über Ihre Anregungen und Ideen bezüglich möglicher Fortbildungsangebote, sowie über Rückmeldungen zu bereits stattgefundenen Fortbildungen.
Falls Sie wider Erwarten nicht an einem Fortbildungsangebot teilnehmen können, informieren Sie bitte frühestmöglich den jeweils ausrichtenden Träger der Veranstaltung.
Hierbei gelten für die Abmeldung von Fortbildungsangeboten des Vereines Tageseltern Offenburg e.V. gesonderte Stornobedingungen. Eine Übersicht aller Stornobedingungen und –kosten finden Sie hier.
Das Fortbildungsprogramm richtet sich in erster Linie an aktive und passive Tagespflegepersonen aus dem Ortenaukreis und kann von diesem Personenkreis vorrangig und kostenlos in Anspruch genommen werden. Bei einigen Angeboten ist eine Teilnahme mit Tageskind oder eine Teilnahme abgebender Eltern möglich. Dies ist bei den jeweiligen Fortbildungen in der Ausschreibung explizit erwähnt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Teilnahme von externen Teilnehmer*innen nur nach vorheriger Rücksprache mit dem jeweils zuständigen Träger erfolgen kann.
Sie haben die Möglichkeit sich über das Formular, welches wir Ihnen hier zum Download bereitstellen bei einem oder mehreren Fortbildungen anzumelden.
Bitte melden Sie sich mit diesem Formular jeweils beim ausrichtenden Träger verbindlich an!
Die angebotenen Fortbildungen sind auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmer/innen beschränkt. Wer sich zu einer Fortbildung anmeldet, jedoch unentschuldigt fehlt oder kurzfristig absagt und somit einen Platz für eventuelle Nachrücker blockiert, muss folgendes beachten:
Spätestens 48 Stunden vor Fortbildungsbeginn müssen sich Teilnehmer*innen per E-Mail oder Telefon bzw. Nachricht auf dem Anrufbeantworter abmelden. Bei einer kurzfristigen Absage weniger als 48 Stunden vor der Fortbildung oder unentschuldigtem Fehlen werden die Referentenkosten und ggf. auch die Materialkosten anteilig in Rechnung gestellt. Eine Übersicht der Stornogebühren finden Sie unten.
Beispiel: Wenn eine Fortbildung für 20 Teilnehmer*innen ausgelegt ist, muss der/die Teilnehmer*in 1/20 der Kosten selbst tragen. Bei Referenten-Kosten von 200 € werden dann 10 € offiziell in Rechnung gestellt.